Viele Menschen suchen vor einer Nasenkorrektur nach Vorher-Nachher-Bildern, um sich ein besseres Bild vom möglichen Ergebnis zu machen. In Deutschland ist die öffentliche Darstellung solcher Bilder allerdings gesetzlich untersagt (§ 11 HWG), wenn sie sich an ein Laienpublikum richtet.
Im persönlichen Beratungsgespräch dürfen Vorher-Nachher-Fotos jedoch gezeigt werden. Dr. Brügel bespricht mit Ihnen individuell passende Methoden und zeigt konkrete Behandlungsbeispiele aus seiner chirurgischen Praxis.
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